LernCenter aktuellBildungsgutschein und LernCenter SozialtarifFür Eltern mit geringem Familieneinkommen bietet der Staat mit dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit, dass sie ihre Kinder zu clever lernen anmelden, ohne dass den Eltern dabei Kosten entstehen. Im Klartext: wer dazu berechtigt ist, dem bezahlt Vater Staat die Nachhilfe clever lernen in vollem Umfang, und das, solange es nötig ist. Auf die zeitlich unbegrenzte Förderung haben die betroffenen Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch, wie das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 20.12.2013 feststellt. Es muss dabei gar nicht darum gehen, dass die Versetzung ohne Nachhilfe gefährdet wäre. Aus Gründen der Chancengleichheit haben auch Eltern von Kindern, die zwar nicht vesetzungsgefährdet sind, aber z.B. an einer Lese-/Rechtschreibschwäche leiden, ebenfalls einen Rechtsanspruch auf volle Kostenübernahme der Nachhilfe durch den Staat. Siehe hierzu das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 08.08.2013. Kurzfassung dazu hier.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen. Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten In 3 Schritten zum Bildungsgutschein, so geht's: 1. Beratungsgespräch im LernCenter 2. Bestätigung der Schule 3. Antrag bei der zuständigen Behörde Wir sagen Ihnen was Sie tun müssen und nennen Ihnen gerne die für Sie zuständigen Ansprechpartner. Nach Genehmigung des Antrags kann Ihr Kind bei uns sofort mit clever lernen beginnen. Das ist dann für Sie absolut kostenfrei.
aber trotzdem ein geringes Familieneinkommen haben, dann sprechen Sie mit uns über den LernCenter Sozialtarif. Hier unsere Kursangebote als PDF-Datei downloaden!
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